In Vorarlberg wird derzeit intensiv über den Umgang mit minderjährigen Intensivstraftätern debattiert. Auslöser für die Diskussion war der Fall eines 13-Jährigen, der bereits rund 300 Straftaten begangen hat. Bei einem internen Sicherheitsgipfel, an dem Vertreter aus Politik, Polizei, Justiz und Psychiatrie teilnahmen, wurden drei verschiedene Modelle erörtert, um besonders auffällige Kinder gegen ihren Willen anhalten zu können.
Das erste Modell sieht eine Senkung der Strafmündigkeit vor, wofür sich Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) und die Polizei aussprechen. Ziel ist es, Kinder bereits vor ihrem 14. Geburtstag strafrechtlich zu belangen, sofern es sich um sogenannte Verbrechen handelt, die mit mindestens drei Jahren Haft bedroht sind. Die Polizei berichtet, dass es im Ländle derzeit schätzungsweise 30 bis 50 strafunmündige Intensivtäter gibt.
Ein zweiter Ansatz stammt aus der Psychiatrie und sieht eine geschlossene Unterbringung auf einer eigenen gesetzlichen Grundlage vor. Dieses Modell orientiert sich an der Unterbringung von „geistig abnormen Rechtsbrechern“, ohne dass die Strafmündigkeit gesenkt werden müsste. Die Maßnahme wäre keine strafrechtliche Verurteilung, sondern eine eigenständige Unterbringung, da therapeutische Ansätze bei bestimmten Tätern an ihre Grenzen stoßen.
Als dritte Option stehen die vom Justizministerium vorgeschlagenen Auszeit-Wohngemeinschaften zur Debatte. In diesen Einrichtungen wäre die Freiheit zeitweise eingeschränkt, allerdings kritisiert Vorarlberg, dass die Wiener Einrichtungen lediglich zwischen 23 und 6 Uhr geschlossen bleiben. Zudem gibt es einen Streit zwischen dem Bund und dem Land über die Kosten und Zuständigkeiten, wobei Wien betont, dass die Kinder- und Jugendhilfe Ländersache sei.



