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AIT und Innenministerium bringen Fingerabdruckscan auf das Diensthandy

24.03.2026


Die österreichische Polizei verlagert die Abnahme von Fingerabdrücken zunehmend auf die Straße: Anstatt Verdächtige für eine Identitätsfeststellung in die Inspektion zu bringen, können Beamtinnen und Beamte künftig direkt über ihre Diensthandys Fingerabdrücke nehmen. Das Innenministerium hat die Technologie, die seit 2019 gemeinsam mit dem Austrian Institute of Technology (AIT) entwickelt wird, jetzt in einen breiten Probebetrieb überführt. Derzeit ist das System auf rund 600 Diensthandys in ganz Österreich im Einsatz.

Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) bezeichnete die Lösung bei der Präsentation als deutliche Erleichterung für die Exekutive im Alltag. Wegfallende Fahrten zur Dienststelle sollen Zeit sparen und die Kapazitäten der Polizei erhöhen. Wie das Ministerium ausführt, zeigte sich der Effekt bereits bei einem fremdenpolizeilichen Schwerpunkt in Wien, bei dem zwei Personen ohne gültigen Aufenthaltsstatus sowie ein mutmaßlicher Suchtgiftdealer identifiziert wurden. Laut Karner ist die nun genutzte mobile Fingerabdruck-Technologie derzeit ein Alleinstellungsmerkmal der österreichischen Polizei.

Technisch baut das System auf den bereits ausgegebenen Diensthandys der Beamtinnen und Beamten auf. Nach Angaben des Innenministeriums besitzen alle Polizisten in Österreich ein eigenes Diensthandy, auf dessen Grundlage die Sensorentechnologie und die zugehörige IT für ein US-Produkt entwickelt wurden, das die Exekutive einsetzt. Die gescannten Fingerabdrücke werden aus dem Feld an eine Zentrale übermittelt, die binnen kurzer Zeit eine Rückmeldung liefert, ob belastende Informationen zu der überprüften Person vorliegen.

Das AIT verweist darauf, dass die mehrjährige Entwicklungszeit nicht nur auf die technische Umsetzung der Sensorik und Software zurückzuführen ist. Helmut Leopold, Leiter des Center for Digital Safety and Security am AIT, betonte, dass die Anwendung zugleich gesetzeskonform und datenschutzkonform ausgestaltet werden musste. Die rechtlichen Vorgaben sind im Sicherheitspolizeigesetz geregelt. Das Innenministerium hebt hervor, dass der Schutz der Privatsphäre eine zentrale Rolle in der Auslegung der neuen mobilen Fingerabdrucklösung spielt.